Urheberrechtsabgaben: Geraten Vergütungssätze für Geräte und Rohlinge in Bewegung?
Beim Kauf von IT-Geräten mit Kopier-Funktionen wie zum Beispiel CD-/DVD-Brennern und auch von leeren Speichermedien werden in Deutschland automatisch Urheberrechtsabgaben fällig, durch die das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik pauschal abgegolten werden soll. So fallen derzeit Abgaben für DVD-Brenner und –Rekorder in Höhe von 9,21 Euro an, die in die Verkaufspreise der Geräte eingerechnet sind. Für DVD-Rohlinge wird eine Urheberrechtsabgabe von 8,7 Cent für jede Stunde Spieldauer fällig. Für PCs und Drucker sind die pauschalen Abgaben rechtlich noch umstritten.
Das Urheberrechtsgesetz, in dem die Vergütungssätze geregelt sind, wird derzeit novelliert. Anfang Januar hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Das BMJ beabsichtigt demnach, eine Höchstgrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises pro Gerät oder Speichermedium einzuführen. Die Festlegung der genauen Vergütungssätze soll künftig den Beteiligten überlassen werden. Dabei müssen die Vergütungen in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermedium stehen und dürfen die Hersteller nicht unzumutbar beeinträchtigen. Maßgeblich für die Vergütungshöhe soll auch sein, in welchem Ausmaß die Geräte und Speichermedien tatsächlich für Vervielfältigungen genutzt werden. Dies muss durch empirische Untersuchungen belegt werden.
Der Branchenverband BITKOM hat eine Hintergrund-Information zum Thema „Urheberrechtsabgaben“ veröffentlicht, die alle geltenden Vergütungssätze und auch die von einigen Beteiligten geforderten Sätze enthält.
BITKOM-Hintergrundinfo "Urheberrechtsabgaben" (pdf-Download, 2 S.,): hier
