Freitag, 16. März 07

Seehofer: Kopierschutz darf Recht auf Privatkopie nicht unangemessen einschränken

Durch den Einsatz von Digital-Right-Mangement-Systemen (DRM) bei legal erworbenen digitalen Medien und Inhalten muss die Integrität des privaten Eigentums in Bezug auf die Endgeräte, Programme und Daten gewahrt bleiben. Dies hat Verbraucherschutzminister Seehofer gestern mit der Veröffentlichung der Charta "Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt" unter anderem gefordert.

 

In der Charta sind „faire Kernprinzipien“ für die Gestaltung und Nutzung digitaler Inhalte festgelegt. Um den breiten Zugang zu digitalen Medien und Informationen zu gewährleisten, dürfen laut Charta bei technischen Zugangsbeschränkungen und bei der Verschlüsselung elektronischer Massenmedien die Interessen der Nutzer nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Der Einsatz von DRM-Systemen soll darüber hinaus nur dann erfolgen dürfen, wenn die Funktion und Sicherheit von Hard- und Software beim Nutzer nicht beeinträchtigt werden, keine Nutzerprofile erstellt werden und die Anonymität der Nutzer gewahrt bleibt. Außerdem soll vermieden werden, dass nicht kommerziell begründete Urheberrechtsverletzungen über das unverzichtbare Maß hinaus verfolgt werden.

 

Die Charta betont in diesem Zusammenhang auch, dass für faire Marktverhältnisse die frühzeitige und transparente Information der Verbraucher, in welchem Umfang digitalisierte, urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden können, unverzichtbar sei. Hinweise auf bestehende Urheberrechte sowie gerechte, überschaubare und verständliche Vertragsgestaltungen seien Voraussetzungen, um marktgerechtes, legales Verhalten der Verbraucher zu gewährleisten.

Share |
Seite drucken