Mittwoch, 05. April 06
Private Sicherungskopie von Computerprogrammen und –spielen erlaubt
Nach der geplanten Neufassung des Urheberrechts dürfen auch weiterhin von Computerprogrammen und –spielen private Kopien angefertigt werden, aber nur zu Sicherheitsszwecken. Das schreibt das Bundesjustizministerium auf seiner Webseite.
Eine "Privatkopie" wie im Audio- und Videobereich gebe es bei Computerprogrammen rechtlich gesehen nicht, zulässig sei aber eine Sicherungskopie zum Schutz vor Datenverlusten. Nach geltendem Urheberrecht dürfe die Kopie auch nur von der Person erstellt werden, die zur Benutzung des Programms berechtigt sei, und die Kopie müsse für die Sicherung einer zukünftigen Benutzung erforderlich sein.
Mehr:
www.kopienbrauchenoriginale.de
