Donnerstag, 02. Juli 09

Online-Marketing in der rechtlichen Grauzone

Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Marketing- und Werbeaktivitäten ins Internet und begeben sich damit oft unbewusst in rechtliche Grauzonen. Denn viele sind sich bisher nicht darüber im Klaren, wie mit den Themen Marken- und Datenschutz online richtig umzugehen ist. Dass sich Firmen bei der Benutzung von Marketing-Tools wie Google Adwords oder Google Analytics schnell auf rechtlich dünnem Eis bewegen können, wird allzu oft noch übersehen. Das liegt einerseits daran, dass sich die Werbetreibenden häufig nur unzureichend über Marken- und Datenschutzfragen informieren. Gleichzeitig steckt aber auch auf rechtlicher Seite vieles noch in den Kinderschuhen.

 

"Derzeit gilt auf jeden Fall Vorsicht bei der Auswahl von Metatags und Keywords. Fremde Namen sollten keinesfalls verwendet werden", erläutert Rechtsanwältin Bettina Windisch-Altieri. Datenschutzrechtliche Fragen werfen sich bei Analyseprogrammen wie Google Analytics auf. Wer eine solche Software einsetze, solle sich genau erkundigen, welche Nutzerdaten dabei erhoben und gespeichert würden. Dabei steht die zentrale Frage im Raum, inwieweit die Datenverarbeitung erlaubt ist: "Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine Analysesoftware benutzen, die ohne Verwendung von IP-Adressen auskommt". Generell empfiehlt sich ein ausdrücklicher Hinweis auf der jeweiligen Seite, wenn solche Tools zur Anwendung kommen.

 

Ob es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten handelt oder nicht, ist in Österreich durch die Rechtssprechung bislang noch ungeklärt. In Deutschland zeige sich eine Tendenz dahin, dass die IP-Adressen tatsächlich als personenbezogene Daten zählen, so Windisch-Altieri. Die User selbst sollten zwar vorsichtig sein und können sich etwa durch das Unterdrücken von Cookies schützen. Dennoch müsse niemand fürchten, dass durch den Besuch einer Webseite, auf der Analyseprogramme zum Einsatz kommen, aufgrund der einsehbaren IP-Adresse auch persönliche Daten ersichtlich würden, betont die Rechtsanwältin.

 

Insgesamt gibt es bis dato zwar wenige Entscheidungen zum Thema Online-Marketing, doch zumindest im Bereich der Werbung, also zum Beispiel Google Adwords, hat es bereits wesentliche Entscheidungen gegeben. Steht fest, dass eine Verwendung einer fremden Marke als Keyword vorliegt, so sind die rechtlichen Folgen nicht zu unterschätzen.

 

pte

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