Freitag, 11. April 08

Neues Gesetz gegen Raubkopierer und Abmahnungs-Abzocke

Die Anbieter von Musik und anderen digitalen Kulturgütern haben künftig mehr Rechte gegenüber Raubkopierern im Internet. Der Bundestag hat dazu heute ein neues Gesetz verabschiedet, das eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Die Inhaber von Urheberrechten können nun von den Internet-Providern verlangen, Adressdaten mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben. Dafür reicht nach dem neuen Gesetz, das voraussichtlich im Herbst in Kraft tritt, eine richterliche Anordnung. Bislang mussten die Rechteinhaber eine Strafanzeige stellen, um über die Akten der Staatsanwaltschaft an die Daten der Raubkopierer zu gelangen.

 

Die Kosten von Abmahnungen werden allerdings durch die neue Regelung limitiert. „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das Gesetz ebenfalls eine ganz wesentliche Verbesserung: Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 100 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

 

Der Branchenverband BITKOM hat die wichtigsten Infos zur Verfolgung von Musik- und Softwarepiraten zusammengefasst:

 

Wird illegales Kopieren strafrechtlich verfolgt?
Unerlaubte Privatkopien können ebenso strafrechtlich verfolgt werden wie der gewerbliche Verkauf von Raubkopien. In der Praxis werden vor allem professionelle Händler von Raubkopien belangt, aber auch Nutzer von Internet-Tauschbörsen müssen aufpassen.

 

Wann handelt es sich um gewerbliche Angebote?
Um ein gewerbliches Angebot handelt es sich, wenn ein Anbieter von Raubkopien damit Geld verdient. Das kann auch der Fall sein, wenn ein Schüler illegal gebrannte CDs auf dem Schulhof verkauft.

 

Welche Strafen drohen per Gesetz?
In schweren Fällen drohen hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen. Gewerbliche Händler von Raubkopien müssen in Extremfällen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen.

 

Welche Konsequenzen drohen außerdem?
Musik-, Film- oder Softwareanbieter können Schadenersatz fordern. Das kann teuer werden: Wenn der Anspruch berechtigt ist, müssen auch deren Anwälte bezahlt werden. Unter dem Strich liegen die Forderungen dann weit über dem Originalpreis im Laden.

Share |
Seite drucken