Kopieren: Was ist mit einem Hörbuch erlaubt und was nicht?
Die Arbeitsgruppe "Piraterie" im Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat dazu einen umfassenden Leitfaden (FAQs) veröffentlicht. Demnach erlaubt das deutsche Urheberrecht für den privaten Gebrauch Kopien auch von Hörbuch-CDs.
Grundsätzlich gilt: Der Käufer einer CD erwirbt nur das Eigentum an der Plastikscheibe sowie das Recht, das Buch oder die Musik im privaten Rahmen zu hören. Das Recht zur Vervielfältigung der Inhalte bleibt aber beim Verlag und den Autoren.
Zulässig und rechtlich einwandfrei sind nach § 53 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) jedoch die Anfertigung einzelner Kopien zum privaten Gebrauch, z.B. für den Einsatz im Auto, wenn man die Original-CD dort nicht liegen lassen möchte. Unter den Privatgebrauch fällt aber nicht, wenn man die kopierte CD verschenkt, verkauft oder tauscht. Nicht kopiert werden - auch nicht für den privaten Gebrauch - dürfen CDs, die selbst bereits rechtswidrig hergestellt wurden ("Raubkopien"). Das gleich gilt, wenn ein eingebauter Kopierschutz umgangen wird.
Die Arbeitsgruppe "Piraterie" stellt also richtigerweise fest, dass nicht jeder, der eine urheberrechtlich geschützte CD kopiert, ein "Räuber" oder "Pirat" ist. Illegal ist das Vervielfältigen nur, wenn dabei die Grenzen des Erlaubten überschritten werden (www.original-legal.de).
