Mittwoch, 05. Dezember 07

Kinofilme „zuerst“ auf DVD – Premiere muss aktuellen Werbespot stoppen

Wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens und Verstoßes gegen das Irreführungsverbot ist der Bezahl-TV-Sender Premiere vom Landgericht München zur Einstellung eines aktuellen Werbespots verpflichtet worden. Dies berichtet der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD).

 

Der Unterföhringer Sender kann in einem aktuellen Werbespot nicht mehr damit werben, exklusive Film-Highlights „zuerst“ anzubieten. „Zuerst“ sind diese im Kino oder auf DVD zu sehen. Der IVD hatte vor dem Landgericht argumentiert, dass die im entsprechenden Spot beworbenen Kinofilme "Fluch der Karibik II" und "Der Teufel trägt Prada" bereits mehrere Monate vor Aufnahme in das Premiere-Programm auf Video und DVD erhältlich gewesen waren. Der Pay-TV-Anbieter verstoße vor diesem Hintergrund sowohl gegen das Irreführungsverbot des § 5 UWG, als auch gegen das allgemeine Verbot wettbewerbswidrigen Verhaltens gemäß § 3 UWG, so die Münchener Richter.

 

"Auch wenn sich Premiere eine andere Realität wünscht - Fakt ist, dass Filmhighlights nach ihrer Verwertung im Kino als erstes im Video- und DVD-Handel erhältlich sind und in der Regel erst deutlich danach im Pay-TV angeboten werden. Wer diese Wirklichkeit ganz bewusst in der Werbung verkehrt, betreibt eine vorsätzliche Irreführung des Konsumenten und muss die entsprechenden Konsequenzen tragen", so Hans-Peter Lackhoff, Vorstandssprecher des IVD, zu den Hintergründen der rechtlichen Schritte gegen Premiere.

Share |
Seite drucken