Freitag, 30. Juni 06

GEMA erlaubt Künstlern gebührenfreies Streaming der eigenen Werke

Von: 30.6.3006

 

Auf ihrer eigenen, persönlichen Webseite dürfen Komponisten und Textdichter, die Mitglied der Verwertungsgesellschaft GEMA sind, ihre Musikwerke jetzt kostenlos ("vergütungsfrei") zum Anhören bereitstellen (Streaming). Diese Regelung, die zunächst bis zum 31.12.2007 befristet ist, wurde auf der GEMA-Mitgliederversammlung 2006 vorgestellt.

 

Voraussetzung dafür ist, dass mit diesem Angebot keinerlei direkte oder indirekte Einnahmen (z.B. durch Werbung, Sponsoring) erzielt werden, dass die Webseite mit der Eigenpräsentation nicht Teil einer Webseite Dritter oder nicht verbunden mit einer allgemeinen oder kommerziellen Webseite Dritter ist, und dass über diese Webseite kein Electronic Commerce betrieben wird und auch keine Verbindung zu anderen Electronic-Commerce-Seiten besteht. Außerdem muss die betreffende Webseite mit einem Formular bei der GEMA angemeldet werden.

 

Erlaubt ist hingegen eine Verlinkung zwischen mehreren eigenen Seiten des Künstlers bzw. Verlegers. Die GEMA kündigt an, rechtzeitig für die Zeit ab dem 1.1.2008 ein neues Angebot zur Eigenpräsentation in Form von kostenlosem Streaming zu erstellen.

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