Donnerstag, 10. September 09

EU: Online-Händler für Unterhaltungselektronik ziehen Verbraucher über den Tisch

Die EU-Kommission hat beim Internethandel mit Produkten der Unterhaltungselektronik gravierende Verstöße gegen geltende Verbraucherrechte festgestellt.

Bei einer EU-weiten Erhebung wurden bei mehr als der Hälfte der inspizierten Websites unlautere Geschäftspraktiken entdeckt. In Deutschland enthielten 21 von 29 überprüften Internetseiten Verstöße gegen geltende Verbraucherregeln. Dabei handelt es sich überwiegend um irreführende Angaben über die den Verbrauchern zustehenden Rechte, undurchsichtige Preisangaben und fehlende Detailangaben zur Identifizierung des Händlers. Die Überprüfung konzentrierte sich auf den Internethandel mit Digitalkameras, Handys, tragbaren Musikgeräten („personal music players“), DVD-Playern, PCs und Konsolen für Computerspiele. Insgesamt wurden auf Initiative der EU-Kommission 369 Websites in 26 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island von nationalen Stellen untersucht.

Dazu erklärte EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva: „Ins Visier genommen haben wir Websites, auf denen Unterhaltungselektronik verkauft wird. Ich kenne das Problem aus eigener Erfahrung. Zudem müssen wir aus der Vielzahl der Beschwerden, die bei den Europäischen Verbraucherzentren eingehen, schließen, dass sich auf diesem Gebiet echte Probleme für den Verbraucher stellen. Nach unseren Feststellungen ziehen nämlich mehr als die Hälfte der Online-Händler für Heimelektronik die Verbraucher regelrecht über den Tisch. Da es sich um ein europaweites Phänomen handelt, bedarf es einer gesamteuropäischen Lösung. In den kommenden Monaten wird noch Vieles zu tun sein, um in dieser Branche gehörig aufzuräumen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa haben es verdient, dass sich hier das Bild zum Besseren wendet.

Die im Mai diesen Jahres durchgeführte Aktion sollte den Internethandel mit Heimelektronik auf die Einhaltung folgender dreier wichtiger EU-Verbrauchrechtsvorschriften hin überprüfen: Fernabsatz-Richtlinie, Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Die Untersuchung erstreckte sich auf 200 der bekanntesten Websites von Unterhaltungselektronik-Anbietern und weiteren 100 Websites, die aufgrund von Verbraucherbeschwerden ausgewählt worden waren. Die Überprüfungen ergaben, dass 55 Prozent der inspizierten Websites Regelverstöße aufwiesen.

EU

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