Datenretter warnen: Kein Versicherungsschutz bei Datenverlust
Es ist schnell passiert - der Laptop rutscht aus der Hand und fällt zu Boden. Umso unangenehmer, wenn es sich nicht um das eigene Gerät, sondern um ein fremdes handelt.
Schäden an der Hardware sind bei Privatpersonen meist durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt, die bei üblichen Haushaltsversicherungen inkludiert ist und dem Geschädigten den Zeitwert der Hardware ersetzt. Aber das gilt leider nicht für die Daten, die auf dem Gerät gespeichert waren - und die praktisch immer wesentlich mehr wert sind als die reine Hardware.
Nicolas Ehrschwendner, Geschäftsführer der Attingo Datenrettung spricht aus Erfahrung: "Im Fall von Privatpersonen schaut der Geschädigte meist in die Röhre - verlorene Kalkulationen, Datenbanken oder auch die Urlaubsfotos gelten versicherungstechnisch wie alle Daten als Vermögensschaden, der bei einer üblichen Haftpflichtversicherung nicht gedeckt ist."
Standardversicherungen reichen nicht aus
Etwas anders sieht die Situation aus, wenn es sich um Unternehmen handelt. Diese können im Rahmen einer Datenträgerverlustversicherung solche Schäden versichern. Diese zahlt dann die Wiederherstellungskosten der Daten. In der Praxis wird diese Art von Versicherung von Unternehmen aber kaum abgeschlossen. "Viele Unternehmen wissen nicht, dass bei Standardversicherungen die verloren gegangenen Daten nicht abgedeckt sind."
Doch selbst wenn Datenverlust passiert, heißt das nicht, dass daraus ein bleibender Verlust entstehen muss. Professionelle Datenretter können Daten in den meisten Fällen wiederherstellen. Allerdings garantieren nur Spezialisten den Erfolg: "In mehr als 80 Prozent der Fälle wurde zuvor der Schaden durch Rettungsversuche von Technikern ohne Spezialwissen verstärkt oder sogar erst ausgelöst", weiß Ehrschwendner. Der verlässlichste Schutz vor Datenverlust ist aber immer eine Sicherung der Daten, bei der regelmäßig überprüft wird, dass die Daten im Notfall rasch wieder verfügbar sind.
pte

