Alte CDs und DVDs sind kein "Elektroschrott"
CDs und DVDs fallen nicht in den Anwendungsbereich des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), müssen also nicht vom Hausmüll getrennt gesammelt und abgegeben werden. Es besteht auch keine Rücknahmepflicht der Hersteller und Händler. Dies geht aus einer Infobroschüre des Bundesumweltministeriums (BMU) zum ElektroG hervor. Der Grund: CDs und DVDs "verfügen nicht über elektrotechnische Funktionen". Auch Telefon- und Kreditkarten sind laut BMU vom Gesetz nicht betroffen. Anderes gilt zum Beispiel für Computer-Festplatten: Sie haben eine "eigenständige Funktion" und unterliegen damit den Bestimmungen des ElektroG.
Kurios: Dass das ElektroG nicht für CDs und DVDs gilt, scheint den Machern der BMU-Webseite selbst nicht ganz klar zu sein: Auf der Internetseite werden Infomationen zum neuen ElektroG mit einer Grafik illustriert, die eine Computer-Tastatur mit einer CD (!) zeigt.
Wenn die Silberscheiben also unbrauchbar geworden sind oder nicht mehr benötigt werden, dürfen sie auch über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Aber: Viele kommunale Sammelstellen nehmen die Silberlinge wegen der wertvollen Rohstoffe gerne zurück. Bei größeren Mengen übernehmen auch spezialisierte Dienstleister die Vernichtung und Verwertung, zum Beispiel die KMS Medienservice GmbH aus Heppendorf bei Kerpen. Die auf der CD befindliche Aluminium-Schicht und die Lackierung werden von der Polycarbonatscheibe getrennt. Der zurück gewonnene Kunststoff wird wieder aufbereitet und erneut dem Produktionskreislauf zugeführt.
Hinweis: Pressefoto zum Thema im Service-Bereich des Portals
BMU-Broschüre "Hinweise zum Anwendungsbereich ElektroG" (pdf-Download, 15 S.)
ElektroG vom 16.3.2005 (pdf-Download, 13 S.)
